Der Verein Brücke Neumünster e.V. wurde 1981 von betroffenen Menschen, Angehörigen und Beschäftigten aus psychiatrischen Einrichtungen gegründet.Von Anfang an war es das Ziel des Vereins, Betreuung, Beratung und Begleitung für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen in Neumünster anzubieten und weiterzuentwickeln.
Das Team der Geschäftsstelle ist zugleich Herz und Kopf der Brücke.
Mit hoher Kompetenz, Einsatzfreude, Realitätssinn und mit Hilfe modernster Medientechnik bewältigen qualifizierte MitarbeiterInnen die vielfältigen Arbeiten in der Verwaltung und Betriebskoordination, die bei einem Träger wie der Brücke Neumünster gGmbH anfallen. Honorarkräfte unterstützen das Team bei Bedarf.
der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brücke Neumünster gGmbH
Grundlagen
Wir orientieren uns in unserer alltäglichen Arbeit und in der Weiterentwicklung der Angebote für psychisch erkrankte und behinderte Menschen, für deren Angehörige und für Menschen, die durch andere Handicaps in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind, an folgenden Grundbedürfnissen und Grundrechten:
Auf der Basis der Leitlinien der Brücke Neumünster gGmbH...
...verstehen wir Qualitätsentwicklung als Prozess der Demokratisierung der Betreuungssituation im Interesse von Selbstwertgefühl und Autonomie der Nutzerinnen und Nutzer.
Auf der Basis der Leitlinien der Brücke Neumünster gGmbH...
...verstehen wir Qualitätsentwicklung als Prozess der Demokratisierung der Betreuungssituation im Interesse von Selbstwertgefühl und Autonomie der Nutzerinnen und Nutzer.
Jede Klientin/jeder Klient der Einrichtungen der Brücke Neumünster gGmbH hat das Recht, eine Klientensprecherin/einen Klientensprecher zu wählen.
(Die Mitwirkungsverordnung des Heimgesetzes ist im Wohnheim und die Werkstättenmitwirkungsverordnung ist in der Werkstatt für psychisch behinderte Menschen BRÜCKENPFEILER zu berücksichtigen.)
Abgesehen von den besonderen Regeln im Wohnheim und der Werkstatt Brückenpfeiler können 3 Klientensprecherinnen/Klientensprecher gewählt werden.
Die gewählten Klientensprecherinnen/Klientensprecher können in den Einrichtungen regelmäßig Vollversammlungen mit oder ohne Beteiligung der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter einberufen (in den Arbeitsprojekten auch während der Arbeitszeit). Die Häufigkeit regelt jede Einrichtung. In den Arbeitsprojekten ist der Produktionsablauf zu berücksichtigen.
Die Klientensprecherinnen/Klientensprecher sollten regelmäßig Besprechungen mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen abhalten.
Die gewählten Klientensprecherinnen/Klientensprecher sind die Delegierten für das Klientensprechertreffen, das zentrale Mitwirkungsgremium der von uns betreuten Menschen
Das Klientensprechertreffen wählt eine/n Vorsitzende/en und zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter. Die/der Vorsitzende und eine/ein Stellvertreterin/Stellvertreter vertreten das Klientensprechertreffen als Delegierte mit paritätischem Stimmrecht im Qualitätszirkel der Brücke Neumünster gGmbH.
Besucheranschrift Ehndorfer Straße 15–19 • 24537 Neumünster
Kommunikation
Telefon: (04321) 2004-100 und -111 Fax: (04321) 2004-112 eMail:
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