Seit der Gründung der Brücke Neumünster vor 40 Jahren sind wir bestrebt, bei der Entwicklung psychosozialer Angebote stets eine trialogische Perspektive einzunehmen. Trialog bezeichnet das gleichberechtigte Miteinander von Betroffenen, Angehörigen und Professionellen. Über bestehende gesetzliche Vorgaben hinaus arbeiten wir zudem daran, bei der Angebotsgestaltung die Klient*innen einzubeziehen. Die Möglichkeit von Mitwirkung und Autonomie soll durch unterschiedlichste Vertretungsgremien befördert werden.
Zur Vertretung der Interessen von Klient*innen finden regelmäßige Treffen der Klientensprecherinnen und -sprecher mit Mitarbeitenden der Brücke Neumünster gGmbH statt. Hier sind Sprecher*innen aus allen Angeboten der Brücke als Delegierte vertreten. Sie bringen Anregungen und Wünsche ein und berichten aus den Einrichtungen.
Die Brücke Neumünster gGmbH betreibt eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit psychischer Beeinträchtig. Hier wird nach Vorgabe der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) von den Beschäftigten ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
Der Beschwerderat bearbeitet Beschwerden von Klient*innen, aber von der Mitarbeitenden der Brücke Neumünster gGmbH sowie von Angehörigen der Klient*innen. Ziel ist die Herstellung von einvernehmlichen Lösungen bei Konflikten.